Digitales Dorf in Niedersachsen werden
Im Rahmen der Projektförderung durch das Land Niedersachsen können Sie die Plattform Digitale Dörfer Niedersachsen in Ihrer Kommune für den dreijährigen Projektzeitraum bis zum 30.06.2025 kostenfrei nutzen. Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Digitale Dörfer Plattform finden Sie in den Registrierungsbedingungen.
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Das Formblatt wird von dem oder der vertretungsberechtigten kommunalen Vertreter*in einer Kommune unterzeichnet. Als Hauptverwaltungsbeamte im Sinne des NKomVG §§ 80 ff in Verbindung mit § 14 gelten auch die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen von Mitgliedsgemeinden. Es ist Ausdruck eines konkreten Interesses, ein Digitales Dorf zu werden.
- Das Formblatt stellt somit keinen Vertrag dar (weder mit der Stiftung Digitale Chancen noch mit dem Fraunhofer IESE) und begründet auch keine Pflichten. Im Formblatt ist die Ansprechperson für die Kommune auf Projektebene zu benennen sowie ggf. Ansprechpersonen für einzelne Teile oder Kommunen.
- Im Anschluss an die Absendung des Formblatts wird in Absprache mit dem Fraunhofer IESE die Umsetzung geplant und die Freischaltung vorgenommen.
- Von der Vernetzungsstelle Digitale Dörfer Niedersachsen werden Sie nach der Freischaltung informiert und bekommen weiteres Material zur Bekanntmachung vor Ort.